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Unsere Schulgebühren im Überblick
Die SIS Regensburg ist eine staatlich genehmigte Ersatzschule. Sie finanziert sich aus Elternbeiträgen und staatlichen Fördermitteln. Uns ist es wichtig, dass möglichst viele Familien unser zweisprachiges Angebot nutzen können, daher bieten wir unter bestimmten Voraussetzungen Teilstipendien für den Besuch unserer Grundschule und unseres Gymnasiums an.
Schulgebühren Kindergarten – Schuljahr 2024/25
Der Kindergarten der SIS Regensburg wird gemäß den entsprechenden Regelungen im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz finanziell bezuschusst.
Der Kindergarten ist montags bis freitags von 7:30 bis 17 Uhr geöffnet, in der Kernzeit von 8:15 bis 12:15 Uhr müssen alle Kinder anwesend sein.
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Schulgebühren Grundschule und Gymnasium – Schuljahr 2024/25
In den angegebenen Beiträgen sind Unterricht, Selbstlern- und Betreuungszeiten von 7:30 bis 16 Uhr enthalten. Die tägliche Unterrichtskernzeit für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule dauert von Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 16 Uhr und freitags von 8:30 bis 15 Uhr. Für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums ist die Unterrichtskernzeit täglich von 8:30 bis 15 Uhr. Für diese Zeit besteht eine tägliche Anwesenheitspflicht. Von Klasse 6 an können die obligatorischen Schulzeiten länger sein.
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Stipendien
Die SIS ist bestrebt, ihr Bildungsangebot möglichst vielen Familien zugänglich zu machen. Auf Antrag und bei nachgewiesener wirtschaftlicher Bedürftigkeit kann sie daher Teilstipendien für den Besuch der Grundschule oder des Gymnasiums gewähren, wobei von den Familien in jedem Fall eine den Einkommensverhältnissen angemessene Eigenbeteiligung zu leisten ist. Bei Fragen zu den Rahmenbedingungen und den Vergabekriterien wenden Sie sich gerne an das Schulsekretariat.
Geschwisterrabatt
Familien, die zwei oder mehr Kinder an der SIS anmelden, erhalten ab dem zweiten Kind eine Geschwisterermäßigung von 10 % auf die Elternbeiträge des jüngeren Kindes bzw. der jüngeren Kinder. Die Aufnahmegebühr sowie die Gebühren für Mittagessen und andere Nebenleistungen sind vom Geschwisterrabatt ausgenommen.