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Was Sie über den rechtlichen Status der Schule wissen sollten
Die Grundschule mit Eingangsstufe der SIS Kassel ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule. Sie ist einer staatlichen Schule in allen Aspekten gleichgestellt. Das Gymnasium der SIS Kassel ist gegenwärtig eine staatlich genehmigte Ersatzschule. Die Ausbildung an der SIS ist demnach grundsätzlich gleichwertig mit der an einer staatlichen Schule. Auch für das Gymnasium strebt die SIS Kassel die staatliche Anerkennung als Ersatzschule an, die erst nach mehreren Jahren Betriebszeit verliehen werden kann. Mit dem Besuch der Grundschule und des Gymnasiums kann Ihr Kind seine Schulpflicht erfüllen.
Sie als Eltern sollten wissen:
- Die hessischen Bildungsstandards, Kerncurricula, Notenbildungs- und Versetzungsregelungen sind für die SIS Kassel verbindlich.
- Für die Aufnahme an der SIS Kassel müssen die Aufnahmevoraussetzungen für die entsprechende Schulstufe an staatlichen Schulen erfüllt sein. Für den Besuch des Gymnasiums der SIS Kassel ist in der Regel ein gymnasiales Übertrittszeugnis erforderlich. Für den Übertritt aus der SIS Grundschule ins SIS Gymnasium ist, solange das Gymnasium den Status einer staatlich genehmigten Ersatzschule hat, eine interne Empfehlung erforderlich, die sich an den Übertrittsbedingungen für das Gymnasium orientiert.
- Bis zum Erreichen der staatlichen Anerkennung haben die Jahres- und Halbjahresinformationen des Gymnasiums der SIS Kassel ausschließlich informativen Charakter und gelten nicht als offiziell anerkannte Zeugnisse. Übertrittsempfehlungen für die weiterführende Schule werden von der SIS Kassel ausgestellt.
- Beim Wechsel aus dem Gymnasium der SIS Kassel in eine staatliche oder staatlich anerkannte weiterführende Schule (Gymnasium oder Realschule) in Hessen ist in der Regel keine Aufnahmeprüfung nötig.
- Bis zum Erreichen der staatlichen Anerkennung kann das Gymnasium der SIS Kassel Prüfungen für Bildungsabschlüsse nicht hausintern abnehmen. Dies bedeutet, dass mindestens die ersten beiden Abiturjahrgänge das Abitur im Rahmen einer sog. Externenprüfung, d.h. unter etwas abweichenden Prüfungsbedingungen, ablegen müssen.
- Abschlusszeugnisse der 9. und 10. Klasse gelten bis zum Vorliegen der staatlichen Anerkennung der entsprechenden Jahrgangsstufen nicht automatisch als Hauptschul- bzw. Realschulabschluss, hierzu wären ebenfalls externe Prüfungen zu absolvieren.
Für nähere Informationen zum Status der Schule sowie den Aufnahmeregelungen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.