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Unsere Schulgebühren im Überblick
Die SIS Friedrichshafen ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule. Sie finanziert sich aus Elternbeiträgen und staatlichen Fördermitteln. Uns ist es wichtig, dass möglichst viele Familien unser zweisprachiges Angebot nutzen können, daher sind die Elternbeiträge für Grundschule und Gymnasium nach dem Einkommen gestaffelt.
Schulgebühren Kindergarten – Schuljahr 2024/25
Die Elternbeiträge für Kinder (ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt) richten sich nach den Betreuungszeiten, der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder und dem Wohnsitz. Die Beiträge sind für jeweils 11 Monate im Jahr zu entrichten.
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Schulgebühren Grundschule und Gymnasium – Schuljahr 2024/25
Das SIS Profil umfasst zweisprachige Bildung und Erziehung mit Unterricht, Selbstlern- und Betreuungszeiten von 7:30 bis 17 Uhr. Die tägliche Unterrichtskernzeit für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule und des Gymnasiums dauert von 8:30 bis 15 Uhr und ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Außerhalb der verpflichtenden Unterrichtszeiten stehen den Kindern und Jugendlichen vielfältige Zusatzaktivitäten in zwei Sprachen zur Auswahl, z.B. Sport- und Bewegungsangebote, Frühstück, Nachmittagssnack, Lese-/Ruhezeit sowie die Selbstlern- und Studierzeiten.
Alternativ besteht die Möglichkeit, im Basis-Programm ausschließlich die Unterrichtszeiten von 8:15 bis 12 Uhr und von 13:30 bis 15 Uhr (Grundschule) bzw. von 8:15 bis 12:45 Uhr und von 13:30 bis 15 Uhr (Gymnasium) zu wählen.
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Einkommensbasiertes Schulgeld
Die SIS ist bestrebt, ihr Bildungsangebot möglichst vielen Familien zugänglich zu machen. Daher erhebt die SIS Friedrichshafen einkommensgestaffelte Gebühren. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Schulsekretariat.
Geschwisterrabatt
Familien, die zwei oder mehr Kinder an der SIS anmelden, erhalten ab dem zweiten Kind eine Geschwisterermäßigung von 5 % auf die Elternbeiträge des jüngeren Kindes bzw. der jüngeren Kinder. Für Kindergartenkinder mit Erstwohnsitz in Friedrichshafen werden die in der städtischen Gebührensatzung festgelegten Geschwisterermäßigungen gewährt. Die Aufnahmegebühr sowie die Gebühren für Mittagessen und andere Nebenleistungen sind vom Geschwisterrabatt ausgenommen.