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Unsere Schulgebühren im Überblick
Die SIS Friedrichshafen ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule. Sie finanziert sich aus Elternbeiträgen und staatlichen Fördermitteln. Uns ist es wichtig, dass möglichst viele Familien unser zweisprachiges Angebot nutzen können, daher sind die Elternbeiträge für Grundschule und Gymnasium nach dem Einkommen gestaffelt.
Schulgebühren Kindergarten – Schuljahr 2026/27
Die Elternbeiträge für den Kindergarten (für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt) richten sich nach den Betreuungszeiten, der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder und dem Wohnsitz. Die Beiträge sind für 11 Monate pro Jahr zu entrichten.
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Schulgebühren Grundschule und Gymnasium – Schuljahr 2026/27
Das SIS Profil bietet zweisprachige Bildung und Erziehung, einschließlich Unterricht, Selbstlernzeiten und Betreuung von 7:30 bis 17:00 Uhr. Die tägliche Unterrichtskernzeit für Schülerinnen und Schüler der Grundschule und des Gymnasiums dauert von 8:30 bis 15:00 Uhr und ist für alle verpflichtend.
Außerhalb der Kernzeiten stehen den Kindern und Jugendlichen vielfältige Zusatzaktivitäten in zwei Sprachen zur Verfügung, z. B. Sport- und Bewegungsangebote, Frühstück, Nachmittagssnack, Lese- und Ruhezeit sowie Selbstlern- und Studierzeiten.
Alternativ kann im Basis-Programm ausschließlich die Unterrichtszeit gewählt werden:
Grundschule: 8:15–12:00 Uhr und 13:30–15:00 Uhr
Gymnasium: 8:15–12:45 Uhr und 13:30–15:00 Uhr
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Einkommensbasiertes Schulgeld
Die SIS ist bestrebt, ihr Bildungsangebot möglichst vielen Familien zugänglich zu machen. Daher erhebt die SIS Friedrichshafen einkommensgestaffelte Gebühren. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Schulsekretariat.
Geschwisterrabatt
Familien, die zwei oder mehr Kinder an der SIS anmelden, erhalten ab dem zweiten Kind eine Geschwisterermäßigung von 5 % auf die Elternbeiträge des jüngeren Kindes bzw. der jüngeren Kinder. Für Kindergartenkinder mit Erstwohnsitz in Friedrichshafen werden die in der städtischen Gebührensatzung festgelegten Geschwisterermäßigungen gewährt. Die Aufnahmegebühr sowie die Gebühren für Mittagessen und andere Nebenleistungen sind vom Geschwisterrabatt ausgenommen.