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Was Sie über den rechtlichen Status der Schule wissen sollten
Grundschule und Sekundarschule (Klassen 7 bis 10) der SIS Berlin sind staatlich anerkannte Ersatzschulen. Sie sind staatlichen Schulen in allen Aspekten gleichgestellt. Die gymnasiale Oberstufe der SIS Berlin ist gegenwärtig eine staatlich genehmigte Ersatzschule. Auch für die gymnasiale Oberstufe strebt die SIS Berlin die staatliche Anerkennung als Ersatzschule an, die erst nach mehreren Jahren Betriebszeit verliehen werden kann. Mit dem Besuch der Grundschule, der Sekundarschule und der gymnasialen Oberstufe kann Ihr Kind seine Schulpflicht erfüllen.
Sie als Eltern sollten wissen:
- Die Berliner Rahmenlehrpläne, Notenbildungs- und Versetzungsregelungen sind für die SIS Berlin verbindlich.
- Über die Aufnahme an der SIS Berlin entscheidet die Schulleitung auf Basis des eingereichten Aufnahmeantrags sowie des geführten Beratungsgesprächs. Bei Bedarf kann ein Probeunterricht vereinbart werden. Um in die gymnasiale Oberstufe der SIS Berlin aufgenommen zu werden, muss die Schülerin oder der Schüler in der Regel einen erfolgreich abgeschlossenen Mittleren Schulabschluss vorweisen. Für entsprechende ausländische Schulabschlüsse wird im Einzelfall geprüft, ob diese den Zugang zur Oberstufe ermöglichen.
- In jenen Schulstufen, die noch nicht staatlich anerkannt sind (derzeit gymnasiale Oberstufe), haben die Jahres- und Halbjahresinformationen der SIS Berlin ausschließlich informativen Charakter und gelten nicht als offiziell anerkannte Zeugnisse.
- Bei einem Wechsel von der SIS Berlin an eine andere Schule entscheidet die dortige Schulleitung ggf. unter Berücksichtigung gesetzlicher Bestimmungen über die Aufnahme der Schülerin bzw. des Schülers.
- Bis zum Erreichen der staatlichen Anerkennung in der gymnasialen Oberstufe kann die SIS Berlin die Prüfungen zum Abitur nicht hausintern abnehmen, sondern die Schülerinnen und Schüler müssen an einer sogenannten Nichtschülerprüfung unter etwas abweichenden Prüfungsbedingungen teilnehmen.
Für nähere Informationen zum Status der Schule sowie den Aufnahmeregelungen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.